Schlagwort: Gestaltungssatzung
Ein anderes Mittel zur Förderung von baulicher Qualität kann in bestimmten Fällen eine Gestaltungssatzung sein – nur leider nicht in Sonthofen!
Gestaltungssatzungen sind Regelwerke, die Vorschriften zu bestimmten Bautypen, Kubaturen, Dachformen, Materialien und Farben beinhalten können. Ziel von Gestaltungssatzungen ist es, ein eindrückliches, zumeist historisches Stadtbild in seiner Eigenheit zu bewahren.
Ein solches Stadtbild ist aber nunmal in Sonthofen leider nicht mehr vorhanden, was auch wir von der BAUSTELLE SONTHOFEN sehr schade finden (wer hat nicht schon einmal seufzend die Fotos von Alt-Sonthofen angeschaut!). Daher würde bei uns eine Gestaltungssatzung ins Leere greifen – auf welche historischen Ortsstrukturen würde sich eine solche Satzung berufen? Ähnliche vorhandene Dachformen? – leider nicht mehr vorhanden. Ähnliche verwendete Baumaterialien? – leider nicht mehr vorhanden. Ähnliche vorhandene Gebäudekubaturen?- leider nicht mehr vorhanden. In Sonthofen brauchen wir für die sensiblen städtebaulichen Bereiche daher fundierte Einzelentscheidungen – genau hierfür ist der Gestaltungsbeirat gedacht, an besonders sensiblen Stellen im Stadtraum würden uns vor allem Wettbewerbe weiterbringen (sowohl öffentliche Hand als auch private Bauwerber!).
Und: Sonthofen würde sein heterogenes Stadtbild übrigens auch dann behalten, wenn es die strengsten Bauregeln der Republik hätte. Schließlich ist der Ort „ausgebaut“ (außer Kasernenflächen), daher würde auch durch den Bau einzelner über die Stadt verteilter Gebäude nach Gestaltungssatzung niemals ein gleichmäßiges Gesamtbild entstehen – davon müssen wir uns als Sonthofer sicherlich ein Stück weit verabschieden.
Dazu sei allerdings noch erwähnt, dass das wahre Potential für ein gefälligeres und „runderes“ Ortsbild in Sonthofens öffentlichem Raum (öffentliche Plätze, Grünflächen, Fußgängerzonen, Straßenräume, Rad- und Fußwegeverbindungen etc.) liegt. Denn dieser wird sich in den nächsten Jahren noch ziemlich stark verändern (Oberallgäuer Platz, Bahnhofsumfeld, RADstadt-Thematik) und er wird noch um einiges erweitert werden (Kasernenkonversion: Naherholungsgebiete an der Ostrach, „Richard-Wagner-Park“, Grünzug zwischen Kalvarienberg umd Ostrach – siehe auch ISEK (Verlinkung ISEK)). Somit könnte – bei Berücksichtigung der oben genannten Einzelaspekte in einem geschickten gestalterischen Gesamtkonzept – eine neue Stadtstruktur entstehen, die zu einer Aufwertung und Beruhigung des Stadtbildes und zu einem Alleinstellungsmerkmal Sonthofens werden könnte.
Damit sei noch ein letzter Aspekt der Gestaltungssatzung-Thematik erwähnt. Um eines der größten Potentiale Sonthofens – der öffentliche Raum – als solches zu bewahren, müsste über eine Freiflächengestaltungssatzung nachgedacht werden. Die örtliche Grünstruktur ist wichtiger Bestandteil des öffentlichen Raumes, wird aber leider viel zu oft als eine Art „Hintergrundleinwand“ übersehen und nicht selten mit Füßen getreten. Dabei gelten die Allgäuer allgemein als „Naturvolk“, die in einem engem Verhältnis zu ihrer Landschaft stehen. Zumindest zum Stadtgrün haben sie dagegen offensichtlich ein eher gespaltenes Verhältnis, betrachtet man die Pflege historischer Gehölze und die Neuanlage so mancher Grünanlage in Sonthofen näher. Ein gesteigertes Bewußtsein für unsere Grünflächen und für deren Wichtigkeit im Gesamtgefüge der Stadt wäre also äußerst wünschenswert und könnte der Verbesserung des Sonthofer Ortsbildes nur gut tun.